Besucher aus dem Ausland, die während ihres Aufenthalts in Großbritannien krank werden, sind lediglich zur kostenlosen Behandlung in der Notaufnahme von Krankenhäusern des National Health Service berechtigt. Wenn ihr Heimatland ein Krankenpflegeabkommen mit Großbritannien hat, sind sie von der Gebührenpflicht bei stationärer oder ambulanter Behandlung befreit. Erkundigen Sie sich über diese Bestimmungen bitte genauer bei ihrer Krankenkasse.
Auch Hollandreisenden empfehlen wir, sich mit ihrer Krankenkasse über bestehende Abkommen zu informieren und beraten zu lassen.
Außerdem ist eine erweiterte Versicherung, die Heimtransport, Notfallhilfe und Haftpflicht umfasst, ratsam.